Formulare zum ausdrucken ...

Antrag-Beratungshilfe

Beratungshilfe

Wer für eine außergerichtliche Vertretung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann, kann beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein beantragen. Der Rechtssuchende zahlt lediglich die Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 €, worauf der Anwalt in Ausnahmefällen jedoch auch verzichten kann.

Antrag Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Sollte es zu einem Prozess kommen, kann eine Partei Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

Strafprozessvollmacht

Strafprozessvollmacht

Hier können Sie die Strafprozessvollmacht für die Vertretung im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), sowie zur Verteidigung in allen Verfahrensinstanzen und zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen herunterladen und ausdrucken.

Vollmacht Zivilrecht

Vollmacht Zivilrecht

Die Vollmacht für RAe Rohde & Schulze gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-. Interventions-, Zwangsversteigerung-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Gesamtsvollstreckungs-, Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).

 

R & S Rechtsanwälte Rohde & Schulze • Demminer Straße 63 • 17034 Neubrandenburg • Telefon: (03 95) 37 95 16 70 • eMail: info@rohde-schulze.de