Vollmacht Zivilrecht
Die Vollmacht für RAe Rohde & Schulze gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-. Interventions-, Zwangsversteigerung-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Gesamtsvollstreckungs-, Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).