Rechtsgebiete ...

In unserer überörtlich und überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Neubrandenburg werden Sie durch:

Rechtsanwalt Stefan Schulze

in den nachstehend genannten Rechtsgebieten beraten.

Neben den aufgeführten Rechtsgebieten stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenso bei allen weiteren rechtlichen Fragen beratend zur Seite.

Verkehrsrecht:

Die Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht umfasst insbesondere die Bewältigung von Streitigkeiten in den Bereichen Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verkehrsunfällen sowie die Durchsetzung sonstiger Ansprüche gegen den / die gegnerischen Fahrer, Halter, Versicherungen und gegebenenfalls andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer, etc.).

Verkehrsstrafrecht:

Das Verkehrsstrafrecht beinhaltet Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, welche sich im öffentlichen Verkehrsraum ereignen, insbesondere Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht (Unfallflucht), Nötigung im Straßenverkehr (Ausbremsen, verbotswidriges Überholen, zu dichtes Auffahren, etc.), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung, Missbrauch von Kennzeichen, fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr.

Strafrecht:

Das Strafrecht schließt insbesondere die Rechtsgebiete Erwachsenen-Strafrecht, Jugend-Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, IT-Strafrecht (bspw. illegale Downloads, Raubkopien, widerrechtliche Veröffentlichungen im Internet), Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelrecht ein. Wir sorgen dafür, dass Ihre prozessualen Rechte wahrgenommen und Ihre Grundrechte gegenüber der Staatsgewalt gewahrt werden.

Opferrecht:

Das Opferrecht befasst sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen der Opfer von Gewalttaten, Sexualstraftaten, Beleidigungsdelikten sowie Taten nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir vertreten Sie auch im Wege der Nebenklage gegen den Täter während der Strafverhandlung und beraten sie hinsichtlich der Wahrung ihrer Rechte im Prozess. Hierfür kann auch Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Bei einer Verurteilung des Täters werden in der Regel die Kosten der Nebenklage (zunächst) durch die Staatskasse übernommen. Ferner vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadensersatz) gegenüber dem Täter sowie im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs.

Ordnungswidrigkeiten:

Das Ordnungswidrigkeitenrecht (OWi-Recht) hat bspw. Bußgeld-Bescheide aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstößen gegen ein Überholverbot, Verstößen gegen Parkverbote, Rotlichtverstößen, Verstößen im Zusammenhang mit Alkohol und sonstigen Drogen im Straßenverkehr oder wegen Fahrens ohne Kennzeichen zum Inhalt. Wir beraten und vertreten Sie u.a. hinsichtlich der möglichen Vermeidung eines Fahrverbotes sowie der Umgehung / Verringerung von Bußgeldern.

allg. Zivilrecht:

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen (insbesondere vertraglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich und gewohnheitsrechtlich) zwischen natürlichen und juristischen Personen. Wir beraten und vetreten Sie unter anderem bei Streitigkeiten im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Recht der Pachtverträge, Reiserecht, bei Leasinggeschäften, Abonnementverträgen, bei Vertragsschlüssen über neue Medien (Internet, Handy, DSL, Sky, Pay-TV, ebay usw.); ferner im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Vertragsgestaltung.

Mietrecht:

Das Mietrecht ist ein Untergebiet des Zivilrechts, welches die Überlassung von beweglichen oder festen Gegenständen zum Gebrauch gegen Entgelt zum Gegenstand hat. Hierbei werden Sie von uns bei allen auftretenden rechtlichen Problemen sowohl als Mieter als auch als Vermieter beraten und vertreten.

Internetrecht / IT-Recht:

Das IT-Recht (Recht der Informationstechnologien) befasst sich im Schwerpunkt mit dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, dem Recht der Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste, Computerrecht, Internetrecht, Online-Banking, Datenschutzrecht, Jugendschutzrecht, Urheberrecht (bspw. Abmahnungen wegen illegaler Downloads von Musik und Film), Lizenzrecht, Marken- und Patentrecht sowie Domainrecht.

Nachbarrecht:

Das Nachbarrecht befasst sich mit den privatrechtlichen Regelungen, die für Grundstücksnachbarn gelten. Hiervon umfasst sind etwa Streitigkeiten bzgl. herabhängender Äste, heruntergefallenem Obst, auf das Nachbargrundstück wachsender Wurzeln, Überbauten, Lärm- und Geruchsbelästigung (z. B. durch Rasenmähen, Grillen, Tierhaltung) und des Mitbenutzungsrechts (Notwegerecht).

Sozialhilferecht / Sozialrecht:

Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungsarten: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.

Ferner beraten wir Sie auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dieses umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz IV / Arbeitslosengeld 2). In diesem Zusammenhang werden wir beispielsweise bei der Prüfung von Bescheiden des Jobcenters und bei Widerspruch / Klage gegen diese tätig.

Darüber hinaus beraten wir Sie hinsichtlich der Beantragung von Rente wegen Erwerbsminderung bzw. bezüglich des Vorgehens gegen ablehnende Bescheide der Rentenversicherung.

Arbeitsrecht:

Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht (welches die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers, z.B. aus dessen Arbeitsvertrag, umfasst) und dem Kollektivarbeitsrecht (welches z.B. das Recht zum Streik beinhaltet).

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, beispielsweise in Kündigungsschutz-Verfahren, hinsichtlich der Gestaltung und Änderung von Arbeitsverträgen sowie bei der Durchsetzung / Abwehr von Lohn- oder Gehaltsforderungen und bei der Verhandlung über eine mögliche Abfindung, welche sich aus einer Kündigung ergeben kann.

Zwangsvollstreckung / Vollstreckung:

Immer wieder ist es ärgerlich, zwar einen Titel (Urteil, Beschluss, Vollstreckungsbescheid, Vergleich) gegen den Gegner erreicht zu haben, von dem Gegner aber dennoch keine entsprechende (freiwillige) Zahlung auf die eigene Forderung zu erhalten.

Bei der Zwangsvollstreckung geht es darum, die eigene Forderung über einen Gerichtsvollzieher oder durch Pfändung bei dem Gegner einzutreiben - hierbei besteht z.B. die Möglichkeit der Lohnpfändung oder auch der Sachpfändung.

 

 

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